Das TOBALIE Tierschutz-Siegel

ARTGERECHT, TRANSPARENT & TIERSCHUTZKONFORM. 

Das zeichnet TOBALIE-geprüfte Dienstleistungen & Produkte aus:

Als unabhängige und zentrale Anlaufstelle für TierhalterInnen etabliert TOBALIE erstmalig ein länderübergreifendes Siegel zur Kennzeichnung artgerechter sowie tierschutzkonformer Produkte und Dienstleistungen in Europa. Dieses ermöglicht KonsumentInnen, diese sofort zu erkennen und sorgenfrei in Anspruch zu nehmen. 

Tierschutzsiegel

ALLGEMEINE & BRANCHENSPEZIFISCHE KRITERIEN

Das Siegel, orientiert sich an neuen, wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie dem österreichischen Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (TSchG) und schafft völlige Transparenz für TierhalterInnen und DienstleisterInnen. Diese werden durch TOBALIE auf die nachfolgenden allgemeinen sowie branchenspezifischen Richtlinien geprüft und bei erfolgreich bestandenem, fachspezifischen Test in das TOBALIE-Netzwerk aufgenommen. TOBALIE führt neben fachspezifischen Tests auch kontinuierliche, unangekündigte Qualitätskontrollen durch. Kommt es während dem Testverfahren oder bei einer Qualitätskontrolle zu einem Widerspruch mit den allgemeinen oder branchenspezifischen Richtlinien von TOBALIE, gilt es, das Tierschutz-Siegel von Dienstleistungen und Produkten abzuerkennen.

Somit wird das Siegel ausschließlich an geprüfte ExpertInnen und Produkte vergeben, welche sowohl die nachfolgenden allgemeinen Kriterien als auch diejenigen innerhalb ihrer Branche in vollem Umfang erfüllen.

ALLGEMINE RICHTLINIEN

Branchenübergreifend legt TOBALIE folgende Richtlinien fest:

Fachliche Qualifikation & Rechtliche Richtlinien

  • Eine fundierte Ausbildung im jeweiligen Arbeitsfeld wird vorausgesetzt, ebenso wie freiwillige regelmäßige Fort- und Weiterbildungen. Ebenfalls muss eine Gewerbeberechtigung im jeweiligen Tätigkeitsbereich vorliegen.
  • Die ausgeübte Tätigkeit dient dem Wohl der Tiere, dabei wird eine artgerechte und tierschutzkonforme Arbeitsweise vorausgesetzt.
  • Grundkenntnisse über den Organismus und die Anatomie des Tieres sowie über das Lesen und Deuten vom Ausdrucksverhalten der Tiere wird ebenso wie das Besitzen und Beachten von Rassekenntnissen vorausgesetzt.

Verantwortungsbewusstsein & seriöses Auftreten

  • Besonderen Wert wird auf einen respektvollen, verantwortungsvollen sowie einfühlsamen Umgang mit Mensch und Tier gelegt, welcher garantiert, dass niemand durch Fahrlässigkeit oder aus Vorsatz gefährdet wird.
  • Kann dem/der TierhalterIn innerhalb des eigenen Aufgabenbereiches nicht ausreichend geholfen werden, wird an eine/n geprüfte/n ExpertIn verwiesen.
  • Wird ein medizinisches Anliegen vermutet, muss ein/e Tierarzt/Tierärztin zu Rate gezogen werden, damit eventuell vorliegende medizinische Ursachen immer in Absprache mit einem/r dafür ausgebildeten FachmedizinerIn behandelt werden.
  • Liegt eine Verletzung des Tieres vor bzw. wird ein medizinischer Zusammenhang vermutet, werden die TierhalterInnen unverzüglich verständigt und das Tier von einem Tierarzt versorgt.
  • Es wird darauf geachtet unnötige Stresssituationen für das Tier zu vermeiden.

Persönliche, individuelle Beratung

  • Der/die TierhalterIn wird zu jedem Zeitpunkt über das aktuelle Geschehen, angewandte Methoden und damit einhergehende Grenzen informiert, es wird über Alternativen aufgeklärt und gemeinsam das weitere Vorgehen abgestimmt.
  • Es dürfen keine Heilversprechen hinsichtlich der zu erwartenden Wirkungen der Beratungen oder Behandlungen gegeben werden, dies wäre unseriös.
  • Zu keinem Zeitpunkt wird von der nervlichen Belastung der TierhalterInnen für persönliche Zwecke Gebrauch gemacht.

Ausschlusskriterium im Rahmen der allgemeinen Richtlinien:

  • Es werden Methoden oder Hilfsmittel angewandt, welche dem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzen.
  • Tiere werden als Sache angesehen und dem Menschen gegenüber als untergeordnet und minderwertig angesehen.
  • Ausnutzung der Tiere, um sich persönlich zu bereichern.

BRANCHENSPEZIFISCHE RICHTLINIEN

Basierend auf den allgemeinen Richtlinien legt TOBALIE für die jeweilige Branche nachfolgende, berufsspezifische Richtlinien fest:

TiertrainerInnen

Fachliche Qualifikation & Rechtliche Richtlinien

  • Eine fundierte Ausbildung im jeweiligen Arbeitsfeld wird vorausgesetzt, ebenso wie jährliche Fort- und Weiterbildungen. Ebenfalls muss eine Gewerbeberechtigung sowie Arbeitserfahrung vorliegen.
  • Die ausgeübte Tätigkeit dient dem Wohl der Tiere, dabei wird eine artgerechte und tierschutzkonforme Arbeitsweise vorausgesetzt.
  • Es wird gewaltfrei, bedürfnisorientiert, auf Belohnung basierend und mit positiver Verstärkung trainiert.
  • Verhalten des Hundes wird nicht extra provoziert.
  • Jegliche Form von aversiven Trainingsmethoden werden abgelehnt.
  • Kenntnisse über die Lerntheorien sowie über die verschiedenen Trainingsformen.
  • Trainieren individuell, auf das jeweilige Tier und den Tierhalter angepasst.
  • Der Trainingsstand und die Erfahrungen des jeweiligen Tieres werden in Hinblick auf den weiteren Trainingsplan berücksichtigt.
  • Zur Erstellung der Trainingspläne werden die jeweilige Lebensphase, der damit verbundene Energiestoffwechsel, das physische Erscheinungsbild sowie die individuellen Bedürfnisse des Tieres berücksichtigt.

Ausbildungsinhalte & Wissensstand

Für die Qualifikation müssen jedenfalls die wesentlichen Grundlagen in folgenden inhaltlichen Bereichen nachgewiesen werden können:

  • Tierschutzgerechte Erziehungsmethoden, Kenntnis und Anwendung tierschutzgerechter Ausbildungsmethoden, Tierschutzrelevanz diverser Erziehungshilfsmittel.
  • Lernverhalten von Hunden und Lernmethodik, lerntheoretische Grundlagen von klassischer Konditionierung und operanter Konditionierung sowie von kognitivem und sozialem Lernen bei Hunden.
  • Ausdrucksverhalten von Hunden, Kommunikationsverhalten von Hunden gegenüber Artgenossen sowie Menschen nach bestimmten Stimmungslagen (v.a. Angst, Stress, Beschwichtigung, Abwehr) und rassespezifische Unterschiede.
  • Wesen und Verhalten von Hunden, Sozialverhalten, artgemäßes Verhalten von Hunden in Normalsituationen versus Konfliktsituationen, Wesens- und Temperamenteinschätzung, Sozialordnung und Ressourcenkontrolle bei Hunden.
  • Angst- und Aggressionsverhalten, Ursachen und Entstehung von Meideverhalten und Abwehrverhalten sowie Angst- und Aggressionsvermeidung im Alltag und der Hundeausbildung.
  • Stress bei Hunden, Neurophysiologie des Stressgeschehens, Maßnahmen zur Stressvermeidung und Stressmanagement, Auswirkungen von Stress im Alltag und in der Hundeausbildung.
  • Rassekunde und rassespezifisches Verhalten: Entstehungsgeschichte der einzelnen Rassen und ihre Eignungen, individuelle und rassespezifische Unterschiede im Verhalten.
  • Artgerechte Haltung und Zusammenleben mit dem Hund: artgemäße und rassespezifische Anforderungen an Haltung, Fütterung, Pflege und Auslastung des Hundes, Fragen des Zusammenlebens von Hund und Mensch im Alltag.
  • Zucht und Aufzucht von Hunden, Grundlagen der Hundezucht, Welpenentwicklung und Sozialisationsphasen, welpengerechtes Lernen und Anforderungen an „Welpenschulen“.
  • Ethologie des Hundes, Evolution und Geschichte des Hundes, Evolution von Verhaltensweisen sowie motorische, sensorische und kognitive Fähigkeiten des Hundes.
  • Recht, Tierschutzrecht, rechtliche Fragen der Hundehaltung.
  • Veterinärmedizinische Grundlagen, Krankheiten des Bewegungsapparates, Impfungen, häufige Krankheiten und Erbkrankheiten, Genetik und Anatomie, Erste Hilfe beim Hund.
  • Kommunikation und Didaktik, Grundlagen der Kommunikation und Rhetorik, Vermittlung von Lerninhalten und Aufbau von Trainingsaufgaben.
  • Grundlagen der Mensch-Tier-Beziehung im Allgemeinen und der Mensch-Hund-Beziehung im Besonderen, Kommunikation Mensch-Hund, Gefahrenquellen und –vermeidung, Umgang Kind & Hund im selben Haushalt.
  • Hundesport, Sparten des Hundesports und anderer Beschäftigungsformen von Hunden inklusive ihrer Trainingsanforderungen, tierschutzrelevante Fragen in den verschiedenen Sparten/Trainingsprozessen.

Dieser Wissensstand entspricht ebenso den Anforderungen des/r tierschutzqualifizierten/r Hundetrainers/in. Die Prüfung kann über das Messerli-Institut abgehalten werden.

Verantwortungsbewusstsein & seriöses Auftreten

  • Besonderen Wert wird auf einen respektvollen, verantwortungsvollen sowie einfühlsamen Umgang mit Mensch und Tier gelegt, welcher garantiert, dass niemand durch Fahrlässigkeit oder aus Vorsatz gefährdet wird.
  • Kann dem/der Tierhalter:in innerhalb des eigenen Aufgabenbereiches nicht ausreichend geholfen werden, wird an eine/n qualifizierte/n Expert:in verwiesen.
  • Wird ein medizinisches Anliegen vermutet, muss ein/e Tierarzt/Tierärztin zu Rate gezogen werden, damit eventuell vorliegende medizinische Ursachen immer in Absprache mit einem/r dafür ausgebildeten Fachmediziner:in behandelt werden.
  • Liegt eine Verletzung des Tieres vor bzw. wird ein medizinischer Zusammenhang vermutet, werden die Tierhalter:innen unverzüglich verständigt und das Tier von einem/r Tiermediziner:in versorgt.
  • Es wird darauf geachtet unnötige Stresssituationen für das Tier zu vermeiden.

Persönliche, individuelle Beratung

  • Der/die Tierhalter:in wird zu jedem Zeitpunkt über das aktuelle Geschehen, angewandte Methoden und damit einhergehende Grenzen informiert, es wird über Alternativen aufgeklärt und gemeinsam das weitere Vorgehen abgestimmt.
  • Es dürfen keine Heilversprechen hinsichtlich der zu erwartenden Wirkungen der Beratungen oder Behandlungen gegeben werden, dies wäre unseriös.
  • Zu keinem Zeitpunkt wird von der nervlichen Belastung der Tierhalter:innen für persönliche Zwecke Gebrauch gemacht.
  • Es wird individuell und auf das jeweilige Tier und den Tierhalter angepasst trainiert.
  • Der Trainingsstand und die Erfahrungen des jeweiligen Tieres werden in Hinblick auf den weiteren Trainingsplan berücksichtigt
  • Zur Erstellung der Trainingspläne werden die jeweilige Lebensphase, der damit verbundene Energiestoffwechsel, das physische Erscheinungsbild sowie die individuellen Bedürfnisse des Tieres berücksichtigt.

Ausschlusskriterium im Rahmen der allgemeinen Richtlinien:

  • Es werden Methoden oder Hilfsmittel angewandt, welche dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in schwere Angst versetzen.
  • Tiere werden als Sache und dem Menschen gegenüber als untergeordnet und minderwertig angesehen.
  • Ausnutzung der Tiere, um sich persönlich zu bereichern.
  • Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß der Richtlinien, kann die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung beendet werden.

TierbetreuerInnen

Die branchenspezifischen Richtlinien für TierbetreuerInnen basieren auf den allgemeinen Richtlinien des TOBALIE Tierschutz-Siegels und müssen gleichermaßen erfüllt sein.

  • Besitzen Erfahrung im Umgang mit der zu betreuenden Tierart.
  • Besitzen eine gültige Haftpflichtversicherung.
  • Besprechen mit dem Halter ausführlich die Routine, das Verhalten und ggf. Unverträglichkeiten des zu betreuenden Tieres und halten sich strikt an die Angaben während der gesamten Betreuung.
  • Pflegen einen liebevollen, gewaltfreien Umgang mit Mensch und Tier.
  • Zeichnen sich durch Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit aus.
  • Gewährleisten Sauberkeit unter Anwendung von für Tiere geeigneten Reinigungsmitteln, während der gesamten Betreuungszeit (z.B. Reinigung der Ess- und Trinkbehältnisse sowie Schlaf- und Aufenthaltsräume).
  • Bei der Betreuung mehrerer Tiere wird darauf geachtet, nur Tiere gemeinsam zu betreuen, welche sich vertragen und gesund sind.
  • Werden mehr als fünf Tiere gleichzeitig betreut, muss ein/e zweite/r TierbetreuerIn anwesend sein.

TierfriseurInnen

Die branchenspezifischen Richtlinien für TierernährungsberaterInnen basieren auf den allgemeinen Richtlinien des TOBALIE Tierschutz-Siegels und müssen gleichermaßen erfüllt sein.

  • Lehnen den Einsatz von Galgen (jegliche Schlingenartige Befestigung vor allem im Kopf -und Halsbereich. Halsband, Schlingen, etc.) und Föhnbox ab.
  • Kennen die Unterschiede der verschiedenen Fellarten.
  • Können das Fell nach dem Rassestandard des FCI schneiden.
  • Tasthaare werden nicht gekürzt oder abrasiert. (Ausnahme: verwahrloste Tiere bei denen keine andere Möglichkeit besteht)

TierernährungsberaterInnen

Die branchenspezifischen Richtlinien für TierernährungsberaterInnen basieren auf den allgemeinen Richtlinien des TOBALIE Tierschutz-Siegels und müssen gleichermaßen erfüllt sein.

  • Weisen vertiefte Kompetenzen zu jeder Fütterungsart auf und können angepasst an den individuellen Nährstoffbedarf des Tieres feststellen, welche Fütterungsart in welcher Zusammensetzung notwendig bzw. gesundheitsförderlich ist.
  • Verfügen über das notwendige Wissen der genauen Deklaration sowie der einzelnen Inhaltsstoffe und analytischen Bestandteile von Tiernahrung.
  • Achten in ihrer Beratung auf den Zusammenhang zwischen Ernährung, Krankheiten bzw. Verhalten beim Tier und ziehen gegebenenfalls einen Tierarzt hinzu.
  • Bei der Futterzusammenstellung bzw. Erstellung eines Futterplans wird auf die jeweilige Lebensphase und den damit verbundenen Energiestoffwechsel, das physische Erscheinungsbild sowie die individuellen Bedürfnisse des Tieres eingegangen.

TierenergetikerInnen

Die branchenspezifischen Richtlinien für TierenergetikerInnen basieren auf den allgemeinen Richtlinien des TOBALIE Tierschutz-Siegels und müssen gleichermaßen erfüllt sein.

  • Respektvolles Arbeiten mit Mensch und Tier.
  • Die Tiere werden zu nichts gezwungen oder gedrängt, deren Bedürfnisse werden zu jedem Zeitpunkt berücksichtigt.
  • Energetische Aufträge werden ausschließlich von dem/der TierhalterIn des jeweiligen Tieres entgegengenommen.
  • Sämtliche Informationen, welche im Gespräch gewonnen werden, unterliegen der Vertraulichkeit und werden nicht an Dritte weitergegeben.
  • Es wird eine gemeinsame Lösung erarbeitet, die sowohl für Mensch als auch für das Tier zufriedenstellend ist.

TiermasseurInnen

Die branchenspezifischen Richtlinien für TiermasseurInnen, PhysiotherapeutInnen & ChiropraktikerInnen basieren auf den allgemeinen Richtlinien des TOBALIE Tierschutz-Siegels und müssen gleichermaßen erfüllt sein.

  • Kenntnisse über die Physiologie und den Bewegungsapparat des Tieres werden vorausgesetzt.
  • Arbeiten gewaltfrei, auf Belohnung basierend und mit positiver Verstärkung.
  • Lehnen jede Form von aversiven Trainingsmethoden ab.
  • Trainieren individuell, auf das jeweilige Tier und den Tierhalter angepasst.
  • Es werden die jeweilige Lebensphase, das physische Erscheinungsbild sowie die individuellen Bedürfnisse des Tieres berücksichtigt.

TierärztInnen, PhysiotherapeutInnen & ChiropraktikerInnen

Tierärztinnen und Tierärzte sind durch eine staatlich anerkannte, universitäre Ausbildung zur medizinischen Betreuung und Behandlung von Tieren qualifiziert. Weitergehende Richtlinien sind daher nicht erforderlich und ermöglichen die Nutzung des TOBALIE Partner-Siegels.

TierbestatterInnen

  • Einfühlsame Beratung.
  • Würdevoller Umgang mit den Tierkörpern.
  • Bei einer Einzelkremierung garantiert der/die TierbestatterIn eine reine Asche vom jeweiligen Tier.

Tierbedarf

  • Verkauf von artgerechtem Futter und Zubehör.
  • Achten auf Qualität.
  • Individuelle Beratung.

KünstlerInnen

  • Liebevoller Umgang mit Mensch und Tier.
  • Es wird auf das Wohl des Tieres geachtet (Pausen einlegen, etc.).

Tier -heime, -asyle, -gnadenhöfe

  • Beratung zur Adoption eines Tieres.
  • Liebevoller Umgang mit Mensch und Tier.
  • Es wird auf das Wohl des Tieres geachtet.
  • Bewilligung gemäß Tierschutzgesetz (Österreich § 31 (1)).

Urlaubsunterkünfte

  • Es wird auf Hygiene und Sauberkeit geachtet.
  • Liebevoller Umgang mit Mensch und Tier.
  • Es wird auf das Wohl der Tiere geachtet.
  • Hunde sind gern gesehene Gäste.

FUTTER, ZUBEHÖR & SPIELZEUG

  • Transparente Deklaration der Inhaltsstoffe:
    Wir glauben an Transparenz. Die Deklaration der Inhaltsstoffe jedes mit unserem Siegel ausgezeichneten Produkts muss klar, umfassend und leicht verständlich sein. Durch diese Offenheit ermöglichen wir Hundehalter:innen, fundierte Entscheidungen zu treffen und sicherzustellen, dass sie nur das Beste für ihre treuen Begleiter wählen.
  • Klare Angabe der Herkunft:
    Für die Verleihung unseres Qualitätssiegels ist es unerlässlich, dass die genaue Herkunft jedes Produktes deutlich angegeben wird. Dies schafft nicht nur Vertrauen, sondern ermöglicht es Hundehalter:innen auch, die Herkunft nachzuvollziehen und die Nachhaltigkeit zu fördern.
  • Unabhängige und freie Verleihung:
    Die Verleihung des Qualitätssiegels erfolgt unabhängig und frei von jeglichem externen Einfluss. Wir prüfen objektiv und nach eigenen Standards, um sicherzustellen, dass jedes Produkt, das unser Siegel trägt, diese Auszeichnung aufgrund seiner Merkmale verdient hat. Integrität und Unabhängigkeit sind für uns unverzichtbare Werte.
  • Werbeversprechen und Transparenz:
    Wir legen großen Wert darauf, dass Werbeversprechen eingehalten werden und dass die Realität den Erwartungen entspricht. Unsere Richtlinien verlangen, dass Produkte mit unserem Qualitätssiegel nicht nur durch ansprechende Werbung überzeugen, sondern dass die tatsächliche Leistung und Zusammensetzung den Versprechungen entsprechen. Ehrlichkeit und Verlässlichkeit sind Grundpfeiler unseres Qualitätssiegels.

Diese Richtlinien spiegeln unser Engagement für höchste Standards und das Wohlbefinden von Hunden wider. Durch die Einhaltung dieser Prinzipien möchten wir nicht nur qualitativ hochwertige Produkte fördern, sondern auch das Vertrauen der Hundehalter:innen in die Produkte, die sie für ihre geliebten Haustiere wählen, stärken.

Siegel hundefreundliche Gemeinde

HUNDEFREUNDLICHE GEMEINDEN

  • Bei Fragen rund ums Thema Hundehaltung werden TOBALIE-Expertinnen und Experten zu Rat gezogen.
  • Hunde sind willkommen und es wird über das Thema aufgeklärt, um ein friedliches Zusammenleben zu fördern. Sowohl für HundehalterInnen als auch BürgerInnen ohne Hund werden Infomaterialien zu Verfügung gestellt. Die meisten Unfälle mit Hunden sind vermeidbar, wenn die Körpersprache beachtet und die Vierbeiner artgerecht gehalten werden. Darum ist es wichtig Informationen über diese zu vermitteln.
  • Es werden hundefreundliche Ausflugsziele, wie etwa Museen, Parks, Gaststätten angeboten, in denen Hunde willkommen sind.
  • Hundefreundliche Infrastruktur (Badeplätze, Kotbeutelspender, Hundeauslaufflächen, Trinkbrunnen, etc.). Ausgenommen werden Hundezonen unter 2000m², da diese nicht groß genug sind, um den Tieren genügend Auslauf und Platz zu bieten, um sich gegebenenfalls aus dem Weg zu gehen und Bissunfälle zu vermeiden. Idealerweise sind Hundezonen über 3000m² groß, geteilt in zwei Bereiche (große/kleine Hunde), bieten Schatten- und Trinkwasserplätze, sind gepflegt, haben verschiedene Untergründe (Wiese, Sand, Kies, Steine, etc.) und bieten den Hunden Beschäftigungsmöglichkeiten (etwa durch Sandkisten zum Buddeln, Holzstämme zum Klettern, etc.). Alternativ Flächen, an denen Hunde sich frei bewegen dürfen. Je nach Verhältnis von EinwohnerInnen zu gemeldeten Hunden werden individuelle Maßstäbe festgelegt.
  • Die hundefreundliche Infrastruktur wird online den BürgerInnen und TouristInnen zur Verfügung gestellt. Die Onlinemap ist auf der Gemeindehompage integriert oder kann durch Verlinkung zur TOBALIE-Map angeboten werden (Tobalie | Pet Map | Hundezonen und mehr). Die Standortdaten müssen aktuell gehalten werden.

ABERKENNUNG DES TOBALIE TIERSCHUTZ-SIEGEL

Bei folgenden Punkten wird das Siegel aberkannt und darf nicht mehr genutzt werden.

  • Verstoß bzw. nicht Einhaltung einer oder mehrerer Richtlinien.
  • Ausscheiden als TOBALIE- NetzwerkpartnerIn.
  • Nicht bestehen bzw. Verweigerung einer Qualitätskontrolle.